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Das Soziale Zentrum ist ein fester Bestandteil des sozialen Lebens in Dortmund. Ein Plus an Lebensqualität für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren war und ist die Zielsetzung der Beschäftigten des Sozialen Zentrums Dortmund e.V.

Beratungsstelle Westhoffstrasse
Westhoffstraße 8-12
44145 Dortmund

Fax: 02 31 – 84 03 41

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen
www.paritaet-nrw.org

Unsere Standorte

Der Schwangerschaftsabbruch in Dortmund wird schwieriger

In Deutschland haben sich im vergangenen Jahr etwa 100.000 Frauen entschieden, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland aber immer schwieriger. Dies belegen einige einfache Zahlen. Das Statistische Bundesamt verzeichnete im Jahr 2003 noch etwa 2050 Meldestellen, also Praxen und Kliniken, die den Eingriff durchführen. Ende 2020 waren es nur noch 1109 Stellen. Die Tendenz ist weiterhin abwärts.

Ähnlich sieht es in Dortmund aus. Allein in Dortmund wurden im Jahr 2021 genau 1289 Schwangerschaftskonfliktberatungen verzeichnet. Die Zahl der Gynäkolog*innen, die in Dortmund den Schwangerschaftsabbruch durchführen ist mittlerweile auf ein Minimum gesunken. Waren es 2012 noch 9 Ärzt*innen, sind es heute im Jahr 2022 nur noch drei Ärzt*innen. Immerhin hat der Deutsche Bundestag in der letzten Woche den lange umstrittenen Paragraphen 219a aufgehoben. Er verbot bisher, dass Ärzt*innen auf ihren eigenen Web-Seiten über den Schwangerschaftsabbruch informieren konnten.

Unterschiede zwischen Stadt und Land

Nordrhein-Westfalen hat rein statistisch eine vergleichsweise gute Versorgungssituation, aber auch einen hohen Versorgungsbedarf. Gleichwohl gibt es deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Beispielsweise sind der Märkische Kreis, das Sauerland, das Bergische Land und der zu NRW gehörende Teil der Eifel deutlich schlechter bis gar nicht versorgt.

In vielen Städten des Ruhrgebietes mit einer hohen Bevölkerungsdichte sind nur sehr wenige Praxen tätig. Schlecht versorgt sind Münster und Umland sowie der Kreis Kleve. Frauen aus Kleve, Münster und Umgebung reisen als Selbstzahler*innen ins benachbarte Ausland oder müssen weitere Wege Richtung Ruhrgebiet auf sich nehmen.

Lange Wartezeiten für einen Termin

Die Herausforderungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind mittlerweile immens. Es gibt weniger Ärzt*innen, viele Stellen bleiben unbesetzt. Für die Frauen bedeutet das, lange Wartezeiten für einen Abbruchtermin zu erhalten. Sie müssen in vielen Fällen längere Wege zurücklegen. Da die Frauen nach der Narkose für den Abbruch nicht Auto fahren dürfen, geht damit der Wunsch nach einer vertraulichen Behandlung verloren. Die Frauen sind auf die Unterstützung anderer angewiesen. Je länger sie warten müssen, um so weniger können sie die Frist auf den medikamentösen Abbruch einhalten.

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen vielerorts mit Ablehnungen bis zu Protestaktionen vor den eigenen Praxen rechnen. Sie haben Angst. Andere lehnen den Eingriff aus ethischen oder religiösen Gründen ab. Der Schwangerschaftsabbruch ist kein fester Bestandteil des Medizinstudiums.

Abbruch gehört zur reproduktiven Gesundheitsversorgung

Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Versorgungslage sind dringend notwendig und sollten sachlich diskutiert werden. Es muss dabei geprüft werden, wie der Schwangerschaftsabbruch verstärkt in die ärztliche Ausbildung eingebunden werden kann, so dass junge Ärzt*innen ein Bewusstsein dafür entwickeln können, dass der Schwangerschaftsabbruch zur reproduktiven Gesundheitsversorgung gehört und Frauen ein Recht auf diese Versorgung haben.

Ebenso gehören zu den Lösungsvorschlägen:

  • Eruierung von Ärzt*innen, die sich die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen vorstellen können.
  • Aufbau von folgenden Rahmenbedingungen:
  • Bereitstellung von für Schwangerschaftsabbrüchen geeigneten Räumlichkeiten
  • Aufbau eines Teams mit Vertretungsregelung
  • Höhere finanzielle Anreize

Gute Aufklärung und breit zugängliche, sichere Verhütung können die Anzahl ungewollter Schwangerschaften reduzieren. Eine Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel als Krankenkassenleistung wäre konsequent.

151 Jahre § 218 sind genug

Ein ungehinderter und straffreier Zugang zu qualifizierter Gesundheitsversorgung und zu medizinischen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs muss für alle Frauen gewährleistet sein.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Die Stadt Dortmund ermöglicht Frauen und Männern mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln (Pille, Spirale, Diaphragma, Kupferkette, Dreimonatsspritze, Sterilisation etc.). Die Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen in Trägerschaft der AWO, donum vitae und des Sozialen Zentrums Dortmund e. V. vermitteln die Finanzmittel aus dem Verhütungsmittelfonds, eingerichtet vom Sozialamt der Stadt Dortmund.

Ziel ist es, Frauen und Männern in besonderen sozialen Notlagen durch einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten eines Verhütungsmittels eine sichere Verhütung zu ermöglichen und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Lebenssituation zu leisten.

Folgende Personen sprechen wir an:

Frauen und Männer, die in Dortmund leben. Berechtigt sind Menschen, die z.B.  ALG II, Sozialhilfe, BaföG, Wohngeld, Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag beziehen oder ein vergleichbar geringes Einkommen haben. Verwertbares Vermögen darf nicht vorhanden sein.

Nicht jede Familie mit einem geringen Einkommen kann Unterstützung durch den Fonds bekommen. Voraussetzung sollte eine besondere soziale oder wirtschaftliche Notsituation sein (z.B. Überschuldung, Überlastungssituationen in der Familie, schnelle Geburtenfolge und hohe Kinderzahl, Suchtproblematiken, psychische Erkrankungen, gesundheitliche Gründe), die gegen eine (weitere) Schwangerschaft spricht.

Zu den Kosten:

Beim Verhütungsmittelfonds wird in der Regel ein Zuschuss bezahlt. Der Mann oder die Frau muss einen Eigenanteil leisten.

Die Finanzmittel der Stadt sind begrenzt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen der AWO, donum vitae und des Sozialen Zentrums Dortmund e. V.

Soziales Zentrum Dortmund e.V.
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Westhoffstr. 8 – 12
44145 Dortmund
Fon 0231.8403-40

donum vitae
Beratungsstelle für Schwangere
Friedhof 4
44135 Dortmund
Fon 0231.1763-8 74

AWO 
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Klosterstr. 8 – 10
44135 Dortmund
Fon 0231.9934-2 22

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur finanziellen Unterstützung bei der Verhütung mit:

  • Einen Kostenvoranschlag (z.B. für die Einlage einer Spirale) und/ oder ein Rezept, dass von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt wurde
  • Leistungsbescheide: Jobcenter (ALG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kindergeldzuschlag, AsylBLG, Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Sollten Sie keine der oben genannten Leistungsbescheide erhalten, benötigen wir:

  • Ausweis bzw. Meldebescheinigung (Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel)
  • Bei sonstigem geringem Einkommen bitte weitere Belege (Einkommensbescheinigung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietkosten etc.)

Solange uns nicht alle Unterlagen vorliegen, können wir leider keine Bewilligungen ausstellen

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